RECHTLICHES
§ 1 Zustiftung
DEIN-STERNENKIND Stiftungsvermögen geht nicht in das zu erhaltende Grundstockvermögen der Stiftung ein, sondern wird separat angelegt und über den Zeitraum von zehn Jahren für die Zwecke dieses Vertrages aufgebraucht. Der Stifter behält sich vor, mit weiteren Zuwendungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen den Fonds aufzustocken. Auch sollten Zuwendungen von weiteren Stiftern eingeworben werden. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass – aus steuerrechtlichen Gründen – jede derartige Zuwendung eines gesonderten Vertrages bedarf Solche Verträge sollen den Grundsätzen dieses Fondsvertrages folgen.
§ 2 Auflage
Die Stiftung erhält die Zustiftung mit der Auflage, sie nachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar festzuhalten.
§ 3 Fondszweck
Als über einen Zeitraum von zehn Jahren zu verbrauchende Zuwendung an die Stiftung dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung. Im Rahmen dessen soll als Zweck des Fonds speziell festgelegt werden
Verbesserte Trauerbewältigung für die Angehörigen von Sternenkindern durch die kostenfreie Schaffung professioneller Erinnerungsfotos
Verbesserte Unterstützung von schwerstkranken und sterbenden Ungeborenen und Neugeborenen und deren Familien
Verbesserte Zusammenarbeit der hierbei Beteiligten im Gesundheitswesen
Förderung lokaler Akteure
§ 4 Nennung des Fonds
Das Fondskapital erhält als Bezeichnung den Namen: „Dein Sternenkind Stiftung“ und soll unter diesem von der Stiftung geführt werden. Der Fonds soll im Geschäftsbericht ausdrücklich erwähnt werden. Bei der Vergabe der Erträge des Fonds soll der Fonds solange genannt werden, wie Mittel und Erträge zur Vergabe vorhanden sind.
§ 5 Feststellung der Erträge
Das Fondskapital wird separat vom übrigen Vermögen der Stiftung angelegt. Deshalb können die auf das anteilige Fondskapital entfallenden Erträge auch direkt festgestellt werden. Zudem sollen jährlich durchschnittlich 10% des Kapitals der „Dein Sternenkind Stiftung“ für die Zwecke dieses Fonds verbraucht werden.
Eine Einwerbung von Spenden und weiteren Zustiftungen für die „Dein Sternenkind Stiftung“ ist ausdrücklich gewünscht und kann durch eine separate Vereinbarung geregelt werden.
§ 6 Verwendung der Erträge
Die Erträge des Fondskapital werden ausschließlich aufgrund der Entscheidungen der Stiftung für einen der Stiftungszwecke (§ 3) verwendet.
§ 7 Einsicht
Der Stifter hat das Recht, die Unterlagen über die Entwicklung des Fondskapitals und die Berechnung der Fondserträge bei der Stiftung einzusehen.
§ 8 Gemeinnützigkeit
Die Errichtung des Fonds folgt den Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit der Stiftung.
§ 9 Kostenbeteiligung
Auf die Erhebung von Verwaltungskosten für die Geldanlage und deren Verwaltung wird von Seiten der Stiftung verzichtet, da eine solche Mittelverwendung originäre Aufgabe der Stiftung selber ist.